Ausbildungsvertrag

Dein Ausbilder und Du schließen zu Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag ab. Der Ausbildungsvertrag regelt insbesondere,

Der Ausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden und von Dir zu unterschreiben. Solltest Du noch nicht volljährig sein, müssen Deine Erziehungsberechtigten unterschreiben. Der Ausbildungsvertrag wird in das Berufsausbildungsverzeichnis eingetragen, das die Schleswig- Holsteinische Rechtsanwaltskammer führt. Dorthin kannst Du Dich auch mit Fragen rund um die Ausbildung wenden.

Auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.recht-clever.info erhältst Du ebenfalls Informationen rund um die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.